18 (16) Sa 1473/01•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2002-01-25, 18 (16) Sa 1473/01
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2002-01-25, 18 (16) Sa 1473/01
18 (16) Sa 1473/01Arbeitsgericht25.01.2002
Regest
1.Lehrkräfte, die zur Erziehungsurlaubsvertretung befristet beschäftigt werden, haben keinen Anspruch auf Gleichbehandlung mit Lehrkräften, die im sog. Vertretungspool beschäftigt werden. 2.Die Einstellungszusage, die das beklagte Land den Vertretungspoollehrkräften gegeben hat, ist nicht mit Art. 33 Abs.2 GG zu vereinbaren.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 18 (16) Sa 1473/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-01-25
Aktenzeichen: 18 (16) Sa 1473/01
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2002:0125.18.16SA1473.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: Art. 3, 33 Abs. 2 GG
Leitsätze
1.Lehrkräfte, die zur Erziehungsurlaubsvertretung befristet beschäftigt werden, haben keinen Anspruch auf Gleichbehandlung mit Lehrkräften, die im sog. Vertretungspool beschäftigt werden.
2.Die Einstellungszusage, die das beklagte Land den Vertretungspoollehrkräften gegeben hat, ist nicht mit Art. 33 Abs.2 GG zu vereinbaren.
Tenor
1.Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 12.09.2001 - 4 Ca 1548/01 - wird zurückgewiesen.
2.Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.
3.Die Revision wird zugelassen.
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