14 Sa 1339/01•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2002-01-18, 14 Sa 1339/01
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2002-01-18, 14 Sa 1339/01
14 Sa 1339/01Arbeitsgericht18.01.2002
Regest
Ein Anspruch aus betrieblicher Übung kann auch bei Sonderzahlungen des Arbeitgebers an Betriebsrentner entstehen (im Anschluss an BAG, Urteil vom 23.04.1963, AP Nr. 26 zu § 611 BGB Gratifikation, sowie BAG, Urteil vom 30.10.1984, AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Betriebliche Übung; offen gelassen in BAG, Urteil vom 16.04.1997, AP Nr. 53 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 14 Sa 1339/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-01-18
Aktenzeichen: 14 Sa 1339/01
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2002:0118.14SA1339.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Kammer
Normen: §§ 242, 611 BGB
Leitsätze
Ein Anspruch aus betrieblicher Übung kann auch bei Sonderzahlungen des Arbeitgebers an Betriebsrentner entstehen (im Anschluss an BAG, Urteil vom 23.04.1963, AP Nr. 26 zu § 611 BGB Gratifikation, sowie BAG, Urteil vom 30.10.1984, AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Betriebliche Übung; offen gelassen in BAG, Urteil vom 16.04.1997, AP Nr. 53 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 22.06.2001 5 Ca 920/01 abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 127,82 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
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