Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2001-11-28, 12 TaBV 49/01

12 TaBV 49/01Arbeitsgericht28.11.2001

Regest

Eine Betriebsvereinbarung begründet nicht deshalb, weil sie sich über die Verteilung eines jährlich vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Gehaltserhöhungsbudgets verhält, die Verpflichtung des Arbeitgebers, nach § 315 BGB ein solches Gehaltserhöungsbudget festzulegen.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 TaBV 49/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-11-28

Aktenzeichen: 12 TaBV 49/01

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2001:1128.12TABV49.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: § 77, § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § 317 BGB

Leitsätze

Eine Betriebsvereinbarung begründet nicht deshalb, weil sie sich über die Verteilung eines jährlich vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Gehaltserhöhungsbudgets verhält, die Verpflichtung des Arbeitgebers, nach § 315 BGB ein solches Gehaltserhöungsbudget festzulegen.

Tenor

Die Beschwerde des Betriebsrats gegen des Beschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 31.05.2001 wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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