12 TaBV 49/01•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2001-11-28, 12 TaBV 49/01
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2001-11-28, 12 TaBV 49/01
12 TaBV 49/01Arbeitsgericht28.11.2001
Regest
Eine Betriebsvereinbarung begründet nicht deshalb, weil sie sich über die Verteilung eines jährlich vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Gehaltserhöhungsbudgets verhält, die Verpflichtung des Arbeitgebers, nach § 315 BGB ein solches Gehaltserhöungsbudget festzulegen.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 TaBV 49/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-11-28
Aktenzeichen: 12 TaBV 49/01
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2001:1128.12TABV49.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: § 77, § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § 317 BGB
Leitsätze
Eine Betriebsvereinbarung begründet nicht deshalb, weil sie sich über die Verteilung eines jährlich vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Gehaltserhöhungsbudgets verhält, die Verpflichtung des Arbeitgebers, nach § 315 BGB ein solches Gehaltserhöungsbudget festzulegen.
Tenor
Die Beschwerde des Betriebsrats gegen des Beschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 31.05.2001 wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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