15 Sa 959/01•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2001-11-15, 15 Sa 959/01
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2001-11-15, 15 Sa 959/01
15 Sa 959/01Arbeitsgericht15.11.2001
Regest
kein Leitsatz vorhanden
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 15 Sa 959/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-11-15
Aktenzeichen: 15 Sa 959/01
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2001:1115.15SA959.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Kammer
Normen: ohne
Leitsätze
kein Leitsatz vorhanden
Tenor
1.Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 03.05.2001 - 5 Ca 1472/00 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass der Tenor zu Ziffer 1 und 2 des Urteils wie folgt lautet:Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, 1. der Klägerin seit dem 01.01.1998 rückwirkend eine Vergütung nach Vergütungsgruppe II BAT/VKA zu zahlen.
- den nachzuzahlenden Betrag mit 4 % seit Rechtshängigkeit zu verzinsen.
2.Die Revision wird nicht zugelassen.
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