7 Ta 375/01•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2001-11-12, 7 Ta 375/01
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2001-11-12, 7 Ta 375/01
7 Ta 375/01Arbeitsgericht12.11.2001
Regest
Der Streitwert einer Klage nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG - vom 21.12.2000 -BGBl. I S. 1966- auf Herabsetzung der Arbeitszeit ist auf 2 Monatseinkommen festzusetzen (siehe LAG Berlin MDR 2001, 636).
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 Ta 375/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-11-12
Aktenzeichen: 7 Ta 375/01
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2001:1112.7TA375.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Kammer
Normen: §§ 12 Abs. 7 ArbGG Streitwert; § 3 ZPO
Leitsätze
Der Streitwert einer Klage nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG - vom 21.12.2000 -BGBl. I S. 1966- auf Herabsetzung der Arbeitszeit ist auf 2 Monatseinkommen festzusetzen (siehe LAG Berlin MDR 2001, 636).
Tenor
Die Beschwerde des Rechtsanwalts M. gegen den Streitwert-
beschluss des Arbeitsgerichts Krefeld vom 10.09.2001 wird
zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
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