6 Sa 1496/00•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2001-09-25, 6 Sa 1496/00
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2001-09-25, 6 Sa 1496/00
6 Sa 1496/00Arbeitsgericht25.09.2001
Regest
Zu den Anforderungen an die Darlegungslast des Arbeitgebers hinsichtlich des Ausschlusses einer anderweitigen zumutbaren (ggf. auch höherwertigen) Beschäftigungsmöglichkeit bei Wegfall des bisherigen Arbeitsplatzes des Arbeitnehmers aufgrund unternehmerischer Entscheidung.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 6 Sa 1496/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-09-25
Aktenzeichen: 6 Sa 1496/00
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2001:0925.6SA1496.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 1 Abs. 2 KSchG
Leitsätze
Zu den Anforderungen an die Darlegungslast des Arbeitgebers hinsichtlich des Ausschlusses einer anderweitigen zumutbaren (ggf. auch höherwertigen) Beschäftigungsmöglichkeit bei Wegfall des bisherigen Arbeitsplatzes des Arbeitnehmers aufgrund unternehmerischer Entscheidung.
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 24.05.2000 - 3 Ca 303/00 - abgeändert und
festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 03.01.2000 zum 31.07.2000 nicht aufgelöst worden ist.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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