12 Sa 1761/00•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2001-04-18, 12 Sa 1761/00
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2001-04-18, 12 Sa 1761/00
12 Sa 1761/00Arbeitsgericht18.04.2001
Regest
1. Kann denn ein Geschäftsführer Arbeitnehmer sein? 2. Darf er es denn wieder sein, wenn er es einmal war und man den Arbeitsvertrag vergaß vor Glück? 1) Abweichung von BAG, Urteil vom 26.05.1999, AP Nr. 10 zu § 35 GmbHG 2) Vgl. BAG, Urteil vom 08.06.2000, AP Nr. 49 zu § 5 ArbGG 1979.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 1761/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-04-18
Aktenzeichen: 12 Sa 1761/00
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2001:0418.12SA1761.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: § 611 BGB, § 5 Abs. 1 ArbGG, § 35, § 38 GmbHG
Leitsätze
-
Kann denn ein Geschäftsführer Arbeitnehmer sein?
-
Darf er es denn wieder sein, wenn er es einmal war und man den Arbeitsvertrag vergaß vor Glück?
- Abweichung von BAG, Urteil vom 26.05.1999, AP Nr. 10 zu § 35 GmbHG
- Vgl. BAG, Urteil vom 08.06.2000, AP Nr. 49 zu § 5 ArbGG 1979.
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 26.10.2000 teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen. Die Berufung des Klägers und sein Auflösungsantrag werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Die Revision wird zugelassen.
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