17 Sa 1086/00•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2001-03-28, 17 Sa 1086/00
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2001-03-28, 17 Sa 1086/00
17 Sa 1086/00Arbeitsgericht28.03.2001
Regest
Blankettzusage einer Betriebsrente mit späterer inhaltlicher Ausgestaltung des Versorgungsversprechens durch eine (Gesamt-) Betriebsvereinbarung . Bindung des Arbeitgebers an einen von ihm geschaffenen Erwartungshorizont und Substantiierungslast des Versorgungsempfängers - im Anschluss an BAG ,Urteil vom 23.11.1978 - 3 AZR 708/77 - AP Nr. 181 zu § 242 BGB Ruhegehalt.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 17 Sa 1086/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-03-28
Aktenzeichen: 17 Sa 1086/00
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2001:0328.17SA1086.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Kammer
Normen: § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG, § 315 BGB
Leitsätze
Blankettzusage einer Betriebsrente mit späterer inhaltlicher Ausgestaltung des Versorgungsversprechens durch eine (Gesamt-) Betriebsvereinbarung . Bindung des Arbeitgebers an einen von ihm geschaffenen Erwartungshorizont und Substantiierungslast des Versorgungsempfängers - im Anschluss an BAG ,Urteil vom 23.11.1978 - 3 AZR 708/77 - AP Nr. 181 zu § 242 BGB Ruhegehalt.
Tenor
I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 18.04.2000 2 Ca 563/00 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
II. Die Revision wird zugelassen.
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