2 Sa 1233/00•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2000-11-30, 2 Sa 1233/00
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2000-11-30, 2 Sa 1233/00
2 Sa 1233/00Arbeitsgericht30.11.2000
Regest
Der Konkursverwalter genügt der ihm obliegenden Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Masseunzulänglichkeit dadurch, dass er diese durch öffentliche Bekanntmachung anzeigt.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 2 Sa 1233/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-11-30
Aktenzeichen: 2 Sa 1233/00
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2000:1130.2SA1233.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: §§ 57, 69, 60 KO
Leitsätze
Der Konkursverwalter genügt der ihm obliegenden Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Masseunzulänglichkeit dadurch, dass er diese durch öffentliche Bekanntmachung anzeigt.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts
Wuppertal vom 23.05.2000 - 1 Ca 5484/99 v - wird kosten-
pflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
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