8 Sa 2007/99•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2000-01-25, 8 Sa 2007/99
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2000-01-25, 8 Sa 2007/99
8 Sa 2007/99Arbeitsgericht25.01.2000
Regest
Auch nach dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 11.12.1998 6 AZB 48/97 EzA § 72 ArbGG 1979 Nr. 24 , wonach die Zulassung der Berufung in den nicht verkündeten Entscheidungsgründen wirksam ist, ohne dass es darauf ankommt, ob die Verkündung nur versehentlich unter-blieben ist, liegt eine Zulassung der Berufung gem. § 64 (2) ArbGG nicht allein darin, dass in der Rechtsmittelbelehrung auf die Möglichkeit hingewiesen wird, Berufung einzulegen.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 8 Sa 2007/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-01-25
Aktenzeichen: 8 Sa 2007/99
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2000:0125.8SA2007.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Normen: § 64 (2) ArbGG
Leitsätze
Auch nach dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 11.12.1998 6 AZB 48/97 EzA § 72 ArbGG 1979 Nr. 24 , wonach die Zulassung der Berufung in den nicht verkündeten Entscheidungsgründen wirksam ist, ohne dass es darauf ankommt, ob die Verkündung nur versehentlich unter-blieben ist, liegt eine Zulassung der Berufung gem. § 64 (2) ArbGG nicht allein darin, dass in der Rechtsmittelbelehrung auf die Möglichkeit hingewiesen wird, Berufung einzulegen.
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 16.11.1999 - 1 Ca 2120/99 - wird auf Kosten der Beklagten als unzulässig verworfen.
Die sofortige Beschwerde (Revisionsbeschwerde) wird
zugelassen.
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