13 (2) Sa 1679/99•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2000-01-13, 13 (2) Sa 1679/99
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2000-01-13, 13 (2) Sa 1679/99
13 (2) Sa 1679/99Arbeitsgericht13.01.2000
Regest
Der Anspruch auf Urlaubsgeld ist davon abhängig, dass der Urlaubsanspruch mindestens zur Hälfte erfüllt werden kann oder erfüllt worden ist.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 13 (2) Sa 1679/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-01-13
Aktenzeichen: 13 (2) Sa 1679/99
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2000:0113.13.2SA1679.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: § 1 Abs. 6, § 2Tarifvertrag überSonderzahlungen im Einzelhandel NW
Leitsätze
Der Anspruch auf Urlaubsgeld ist davon abhängig, dass der Urlaubsanspruch mindestens zur Hälfte erfüllt werden kann oder erfüllt worden ist.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 21.09.1999 5 Ca 1204/99 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
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