2 Sa 1047/99•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1999-10-28, 2 Sa 1047/99
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1999-10-28, 2 Sa 1047/99
2 Sa 1047/99Arbeitsgericht28.10.1999
Regest
Eine fristlose Verdachtskündigung kommt regelmäßig nicht mehr in Betracht, wenn der zu kündigende Arbeitnehmer bei Ausspruch der Kündigung bereits unwiderruflich bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist freigestellt war.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 2 Sa 1047/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-10-28
Aktenzeichen: 2 Sa 1047/99
ECLI: ECLI:DE:LAGD:1999:1028.2SA1047.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: § 626 BGB
Leitsätze
Eine fristlose Verdachtskündigung kommt regelmäßig nicht mehr in Betracht, wenn der zu kündigende Arbeitnehmer bei Ausspruch der Kündigung bereits unwiderruflich bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist freigestellt war.
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 09.03.1999 abgeändert.
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die außerordentliche Kündigung vom 23.09.1998 nicht beendet worden ist.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
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