7 Ta 238/99•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1999-08-19, 7 Ta 238/99
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1999-08-19, 7 Ta 238/99
7 Ta 238/99Arbeitsgericht19.08.1999
Regest
Der Anspruch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses ist beim Streit um den Zeugnisinhalt mit 1 Monatseinkommen des Arbeitnehmers zu bewerten (Änderung der Rechtsprechung der Beschwerdekammer).
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 Ta 238/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-08-19
Aktenzeichen: 7 Ta 238/99
ECLI: ECLI:DE:LAGD:1999:0819.7TA238.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Kammer
Normen: § 3 ZPO
Leitsätze
Der Anspruch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses ist beim Streit um den Zeugnisinhalt mit 1 Monatseinkommen des Arbeitnehmers zu bewerten (Änderung der Rechtsprechung der Beschwerdekammer).
Tenor
Auf die Beschwerde der Rechtsanwälte Dr. K., Dr. M., V. und P. wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Duisburg vom 22.06.1999 ageändert.
Der Streitwert wird anderweitig auf 4.196,-- DM festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
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