7 Sa 1791/98•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1999-04-15, 7 Sa 1791/98
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1999-04-15, 7 Sa 1791/98
7 Sa 1791/98Arbeitsgericht15.04.1999
Regest
Der Arbeitgeber ist auch im Geltungsbereich des BRTV-Bau grundsätzlich berechtigt, den Urlaub in die Kündigungsfrist zu legen.Für die Eintragungen in die Lohnnachweiskarte sind die Zahlungen des Urlaubsentgelts über das Konkursausfallgeld als Zahlungen des Arbeitgebers zu behandeln.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 Sa 1791/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-04-15
Aktenzeichen: 7 Sa 1791/98
ECLI: ECLI:DE:LAGD:1999:0415.7SA1791.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Normen: § § 7 Abs. 1, 13 Abs. 2 BUrlGBundesrahmentarif-vertrag für das Baugewerbe BRTV Bau - § 8Tarifvertrag über das Sozialkassenverfah-ren im Baugewerbe - - VTV -
Leitsätze
Der Arbeitgeber ist auch im Geltungsbereich des BRTV-Bau grundsätzlich berechtigt, den Urlaub in die Kündigungsfrist zu legen.Für die Eintragungen in die Lohnnachweiskarte sind die Zahlungen des Urlaubsentgelts über das Konkursausfallgeld als Zahlungen des Arbeitgebers zu behandeln.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 16.09.1998 4 (3) Ca 2062/98 wird (auch mit den geänderten Anträgen) zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.
Die Revision wird zugelassen.
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