Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1999-01-29, 9 Sa 1849/98

9 Sa 1849/98Arbeitsgericht29.01.1999

Regest

Ist ein Beamter auf Lebenszeit ohne Bezüge zur Beschäftigung in einem Angestelltenverhältnis beurlaubt worden und hat der Dienstherr eine erweiterte Gewährleistungsentscheidung getroffen, so trifft den Arbeitgeber im öffentlichen Dienst keine Verpflichtung, den Beamten bei der Versor-gungsanstalt des Bundes und der Länder zusätzlich versichern zu müssen.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 9 Sa 1849/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-01-29

Aktenzeichen: 9 Sa 1849/98

ECLI: ECLI:DE:LAGD:1999:0129.9SA1849.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Kammer

Normen: §§ 280, 286, 326, 249, 251 BGB

Leitsätze

Ist ein Beamter auf Lebenszeit ohne Bezüge zur Beschäftigung in einem Angestelltenverhältnis beurlaubt worden und hat der Dienstherr eine erweiterte Gewährleistungsentscheidung getroffen, so trifft den Arbeitgeber im öffentlichen Dienst keine Verpflichtung, den Beamten bei der Versor-gungsanstalt des Bundes und der Länder zusätzlich versichern zu müssen.

Tenor

  1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts

Düsseldorf vom 29.09.1998 - 5 Ca 305/98 - wird zurückgewiesen.

  1. Die Kosten des Berufungsverfahren fallen dem Kläger zur Last.

  2. Die Revision wird zugelassen.

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