13 Sa 1291/98•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1999-01-14, 13 Sa 1291/98
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1999-01-14, 13 Sa 1291/98
13 Sa 1291/98Arbeitsgericht14.01.1999
Regest
In Freizeit ausgeglichene Mehrarbeit ist nach der tariflichen Regelung bei der Berechnung des Urlaubsentgelts nicht mitzuberücksichtigen.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 13 Sa 1291/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-01-14
Aktenzeichen: 13 Sa 1291/98
ECLI: ECLI:DE:LAGD:1999:0114.13SA1291.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: MTV für den Rheinisch-Westfälischen Steinkohlebergbau § 41 Abs. 2 MTV
Leitsätze
In Freizeit ausgeglichene Mehrarbeit ist nach der tariflichen Regelung bei der Berechnung des Urlaubsentgelts nicht mitzuberücksichtigen.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 01.07.1998 - 2 Ca 794/98 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
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