Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1999-01-14, 13 Sa 1291/98

13 Sa 1291/98Arbeitsgericht14.01.1999

Regest

In Freizeit ausgeglichene Mehrarbeit ist nach der tariflichen Regelung bei der Berechnung des Urlaubsentgelts nicht mitzuberücksichtigen.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 13 Sa 1291/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-01-14

Aktenzeichen: 13 Sa 1291/98

ECLI: ECLI:DE:LAGD:1999:0114.13SA1291.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Kammer

Normen: MTV für den Rheinisch-Westfälischen Steinkohlebergbau § 41 Abs. 2 MTV

Leitsätze

In Freizeit ausgeglichene Mehrarbeit ist nach der tariflichen Regelung bei der Berechnung des Urlaubsentgelts nicht mitzuberücksichtigen.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 01.07.1998 - 2 Ca 794/98 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

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