Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1998-11-05, 7 Ta 279/98

7 Ta 279/98Arbeitsgericht05.11.1998

Regest

Der uneigentliche Hilfsantrag auf Weiterbeschäftigung ist streitwertmäßig zu berücksichtigen, wenn durch Vergleich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbart wird (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung der Beschwerdekammer; zuletzt: Beschluß vom 14.09.1998 - 7 Ta 309/98 -).

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 Ta 279/98 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1998-11-05

Aktenzeichen: 7 Ta 279/98

ECLI: ECLI:DE:LAGD:1998:1105.7TA279.98.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Kammer

Normen: § 19 GKG

Leitsätze

Der uneigentliche Hilfsantrag auf Weiterbeschäftigung ist streitwertmäßig zu berücksichtigen, wenn durch Vergleich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbart wird (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung der Beschwerdekammer; zuletzt: Beschluß vom 14.09.1998 - 7 Ta 309/98 -).

Tenor

Die Beschwerde des Rechtsanwalts L. gegen den Streitwertbeschluß des Arbeitsgerichts Essen vom 09.03.1998 wird zurückgewiesen.

Der Nichtabhilfebeschluß des Arbeitsgerichts vom 27.07.1998 wird aufgehoben.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

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