7 Ta 279/98•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1998-11-05, 7 Ta 279/98
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1998-11-05, 7 Ta 279/98
7 Ta 279/98Arbeitsgericht05.11.1998
Regest
Der uneigentliche Hilfsantrag auf Weiterbeschäftigung ist streitwertmäßig zu berücksichtigen, wenn durch Vergleich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbart wird (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung der Beschwerdekammer; zuletzt: Beschluß vom 14.09.1998 - 7 Ta 309/98 -).
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 Ta 279/98 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-11-05
Aktenzeichen: 7 Ta 279/98
ECLI: ECLI:DE:LAGD:1998:1105.7TA279.98.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Kammer
Normen: § 19 GKG
Leitsätze
Der uneigentliche Hilfsantrag auf Weiterbeschäftigung ist streitwertmäßig zu berücksichtigen, wenn durch Vergleich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbart wird (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung der Beschwerdekammer; zuletzt: Beschluß vom 14.09.1998 - 7 Ta 309/98 -).
Tenor
Die Beschwerde des Rechtsanwalts L. gegen den Streitwertbeschluß des Arbeitsgerichts Essen vom 09.03.1998 wird zurückgewiesen.
Der Nichtabhilfebeschluß des Arbeitsgerichts vom 27.07.1998 wird aufgehoben.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
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