Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1998-11-03, 7 Ta 298/98

7 Ta 298/98Arbeitsgericht03.11.1998

Regest

. Eine Umschreibung der Vollstreckungsklausel nach § 727 ZPO kann nur erfolgen, wenn die Rechtsnachfolge nach Rechtshängigwerden des titulierten Anspruchs eingetreten ist. ..

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 Ta 298/98 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1998-11-03

Aktenzeichen: 7 Ta 298/98

ECLI: ECLI:DE:LAGD:1998:1103.7TA298.98.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Kammer

Normen: § 727 ZPO

Leitsätze

. Eine Umschreibung der Vollstreckungsklausel nach § 727 ZPO kann nur erfolgen, wenn die Rechtsnachfolge nach Rechtshängigwerden des titulierten Anspruchs eingetreten ist. ..

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluß des Arbeitsgerichts Wesel vom 15.06.1998 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Beschwerdewert: 1.475,50 DM.

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