7 Ta 298/98•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1998-11-03, 7 Ta 298/98
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1998-11-03, 7 Ta 298/98
7 Ta 298/98Arbeitsgericht03.11.1998
Regest
. Eine Umschreibung der Vollstreckungsklausel nach § 727 ZPO kann nur erfolgen, wenn die Rechtsnachfolge nach Rechtshängigwerden des titulierten Anspruchs eingetreten ist. ..
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 Ta 298/98 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-11-03
Aktenzeichen: 7 Ta 298/98
ECLI: ECLI:DE:LAGD:1998:1103.7TA298.98.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Kammer
Normen: § 727 ZPO
Leitsätze
. Eine Umschreibung der Vollstreckungsklausel nach § 727 ZPO kann nur erfolgen, wenn die Rechtsnachfolge nach Rechtshängigwerden des titulierten Anspruchs eingetreten ist. ..
Tenor
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluß des Arbeitsgerichts Wesel vom 15.06.1998 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Beschwerdewert: 1.475,50 DM.
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