10 Sa 1109/98•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1998-09-14, 10 Sa 1109/98
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1998-09-14, 10 Sa 1109/98
10 Sa 1109/98Arbeitsgericht14.09.1998
Regest
Es ist weder nach staatlichem noch nach innerkirchlichem Recht rechtlich zu beanstanden, wenn der Pfarrer als Vorgesetzter eines in der Gemeinde angestellten Organisten diesen anweist, das Vaterunser mit der Orgel zu begleiten. Eine wegen der Verweigerung der Orgelbegleitung ausgesprochene Abmahnung ist rechtens.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 10 Sa 1109/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-09-14
Aktenzeichen: 10 Sa 1109/98
ECLI: ECLI:DE:LAGD:1998:0914.10SA1109.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: § 315 BGB, §§ 17, 6 KAVO
Leitsätze
Es ist weder nach staatlichem noch nach innerkirchlichem Recht rechtlich zu beanstanden, wenn der Pfarrer als Vorgesetzter eines in der Gemeinde angestellten Organisten diesen anweist, das Vaterunser mit der Orgel zu begleiten. Eine wegen der Verweigerung der Orgelbegleitung ausgesprochene Abmahnung ist rechtens.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteils des Arbeitsgerichts
Oberhausen vom 28.05.1998 - 1 Ca 2962/97 - wird kostenfällig
als unbegründet zurückgewiesen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.