8 Sa 680/98•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1998-07-28, 8 Sa 680/98
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1998-07-28, 8 Sa 680/98
8 Sa 680/98Arbeitsgericht28.07.1998
Regest
Nach dem Manteltarifvertrag für Angestellte der Druckindustrie im Lande Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 27.02.1997 kann ein Lohnabzugfür Streikstunden nach der tatsächlichen Arbeitszeit des jeweiligen Monats erfolgen. Der im Manteltarifvertrag für andere Fälle genannte Divisor von 1/152 muß hier nicht angewandt werden.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 8 Sa 680/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-07-28
Aktenzeichen: 8 Sa 680/98
ECLI: ECLI:DE:LAGD:1998:0728.8SA680.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Normen: § 1 TVG
Leitsätze
Nach dem Manteltarifvertrag für Angestellte der Druckindustrie im Lande Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 27.02.1997 kann ein Lohnabzugfür Streikstunden nach der tatsächlichen Arbeitszeit des jeweiligen Monats erfolgen. Der im Manteltarifvertrag für andere Fälle genannte Divisor von 1/152 muß hier nicht angewandt werden.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts
Wuppertal vom 14.01.1998 - 5 Ca 4903/97 - wird auf Kosten des
Klägers zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
Streitwert: 10.52 DM.
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