Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1998-07-28, 8 Sa 680/98

8 Sa 680/98Arbeitsgericht28.07.1998

Regest

Nach dem Manteltarifvertrag für Angestellte der Druckindustrie im Lande Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 27.02.1997 kann ein Lohnabzugfür Streikstunden nach der tatsächlichen Arbeitszeit des jeweiligen Monats erfolgen. Der im Manteltarifvertrag für andere Fälle genannte Divisor von 1/152 muß hier nicht angewandt werden.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 8 Sa 680/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-07-28

Aktenzeichen: 8 Sa 680/98

ECLI: ECLI:DE:LAGD:1998:0728.8SA680.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Normen: § 1 TVG

Leitsätze

Nach dem Manteltarifvertrag für Angestellte der Druckindustrie im Lande Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 27.02.1997 kann ein Lohnabzugfür Streikstunden nach der tatsächlichen Arbeitszeit des jeweiligen Monats erfolgen. Der im Manteltarifvertrag für andere Fälle genannte Divisor von 1/152 muß hier nicht angewandt werden.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts

Wuppertal vom 14.01.1998 - 5 Ca 4903/97 - wird auf Kosten des

Klägers zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Streitwert: 10.52 DM.

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