Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1998-05-08, 10 Sa 2047/97

10 Sa 2047/97Arbeitsgericht08.05.1998

Regest

Ein Betrieb, der Fertigbauteile herstellt und diese überwiegend im Rahmenvon Werklieferungsverträgen durch Subunternehmen zu Bauwerken zu-sammenfügen läßt, erfüllt selbst dann nicht die Tarifmerkmale der Ziff. 13von Abschnitt V des § 1 Abs. 2 VTV, wenn der von dem Betrieb eingesetzteBauleiter nur werk- und nicht arbeitnehmerbezogen eine Aufsicht durchführt.Es ist unschädlich und führt nicht zur Anwendung der Ziff. 13, wenn der Be-trieb im Rahmen von Nachbesserungsarbeiten (§ 633 Abs. 3 BGB) eigeneMontagearbeiter auf den Baustellen des Subunternehmers einsetzt.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 10 Sa 2047/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-05-08

Aktenzeichen: 10 Sa 2047/97

ECLI: ECLI:DE:LAGD:1998:0508.10SA2047.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Normen: § 1 VTV Tarifverträge: Bau, § 1 Abs. 2 Abschnitt V Ziff. 13; Tarifvertrag über das Sozialkassenver-fahren im Bauge-werbe (VTV) i.d.F. vom 12.11.1996

Leitsätze

Ein Betrieb, der Fertigbauteile herstellt und diese überwiegend im Rahmenvon Werklieferungsverträgen durch Subunternehmen zu Bauwerken zu-sammenfügen läßt, erfüllt selbst dann nicht die Tarifmerkmale der Ziff. 13von Abschnitt V des § 1 Abs. 2 VTV, wenn der von dem Betrieb eingesetzteBauleiter nur werk- und nicht arbeitnehmerbezogen eine Aufsicht durchführt.Es ist unschädlich und führt nicht zur Anwendung der Ziff. 13, wenn der Be-trieb im Rahmen von Nachbesserungsarbeiten (§ 633 Abs. 3 BGB) eigeneMontagearbeiter auf den Baustellen des Subunternehmers einsetzt.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeits- gerichts Wesel - 6 Ca 2028/97 - vom 18.09.1997 abgeändert und die Klage auf Kosten des Klägers abgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

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