Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1998-01-30, 15 Sa 1588/97

15 Sa 1588/97Arbeitsgericht30.01.1998

Regest

§ 8 des o. a. RTV enthält keine eigenständige/konstitutive Regelung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, sondern nur den deklaratorischen Hinweis darauf, daß die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften anwendbar sein sollen.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 15 Sa 1588/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-01-30

Aktenzeichen: 15 Sa 1588/97

ECLI: ECLI:DE:LAGD:1998:0130.15SA1588.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Kammer

Normen: § 4 Abs. 1 S. 1 Entgeltfortzahlungs-gesetz, § 8 RTV fürdie Beschäftigten desAbbruchgewerbes vom 29.11.1995

Leitsätze

§ 8 des o. a. RTV enthält keine eigenständige/konstitutive Regelung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, sondern nur den deklaratorischen Hinweis darauf, daß die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften anwendbar sein sollen.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 24.06.1997 wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

Die Revision wird zugelassen.

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