18 Sa 1731/97•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-12-22, 18 Sa 1731/97
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-12-22, 18 Sa 1731/97
18 Sa 1731/97Arbeitsgericht22.12.1997
Regest
Eine arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung, die auch ohne ausdrück liche Vereinbarung für die Zeit des Erziehungsurlaubs gekürzt werden kann, kann auch dann vorliegen, wenn die Sonderleistung als Gratifikation be zeichnet ist und das Entstehen des Anspruchs davon abhängt, daß das Arbeitsverhältnis über die vereinbarte Probezeit hinaus fortbesteht.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 18 Sa 1731/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-12-22
Aktenzeichen: 18 Sa 1731/97
ECLI: ECLI:DE:LAGD:1997:1222.18SA1731.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: § 611 BGB
Leitsätze
Eine arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung, die auch ohne ausdrück liche Vereinbarung für die Zeit des Erziehungsurlaubs gekürzt werden kann, kann auch dann vorliegen, wenn die Sonderleistung als Gratifikation be zeichnet ist und das Entstehen des Anspruchs davon abhängt, daß das Arbeitsverhältnis über die vereinbarte Probezeit hinaus fortbesteht.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 16.07.1997 - 4 Ca 1896/97-5 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
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