5 Sa 64/97•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-12-11, 5 Sa 64/97
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-12-11, 5 Sa 64/97
5 Sa 64/97Arbeitsgericht11.12.1997
Regest
1) Für die Eingruppierung in die Lohngruppe 8 Fallgruppe 6 SV 2 a MTB II ist erforderlich, daß der Arbeitnehmer die subjektiven Voraussetzungen der Lohngruppe 4 Fallgruppe 1 oder 2 des Allgemeinen Teils des Lohngruppenverzeichnisses erfüllt. 2) Darüber hinaus muß er fachübergreifende Kenntnisse für seine Arbeit benötigen. 3) Zur Auslegung des Begriffs Raumlufttechnische Großanlagen
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 64/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-12-11
Aktenzeichen: 5 Sa 64/97
ECLI: ECLI:DE:LAGD:1997:1211.5SA64.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: MTB II, Lohngruppen-verzeichnis (SV 2 a)
Leitsätze
- Für die Eingruppierung in die Lohngruppe 8 Fallgruppe 6 SV 2 a MTB II ist erforderlich, daß der Arbeitnehmer die subjektiven Voraussetzungen der Lohngruppe 4 Fallgruppe 1 oder 2 des Allgemeinen Teils des Lohngruppenverzeichnisses erfüllt. 2) Darüber hinaus muß er fachübergreifende Kenntnisse für seine Arbeit benötigen. 3) Zur Auslegung des Begriffs Raumlufttechnische Großanlagen
Tenor
- Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeits-
gerichts Düsseldorf vom 06.12.1996 - 3 Ca 4636/96 - wird
kostenpflichtig zurückgewiesen.
- Die Revision wird zugelassen.
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