2 (14) (15) Sa 998/97•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-11-06, 2 (14) (15) Sa 998/97
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-11-06, 2 (14) (15) Sa 998/97
2 (14) (15) Sa 998/97Arbeitsgericht06.11.1997
Regest
Gewährt der Arbeitgeber tarifliche Leistungen unabhängig von der Gewerk schaftsangehörig keit an sämtliche Arbeitnehmer kraft betrieblicher Übung, so haben die nicht organisierten Arbeitnehmer nach Ablauf des gekündig ten Tarifvertrages im Nachwirkungszeitraum des § 4 Abs. 5 TVG Anspruch auf Weitergewährung kraft betrieblicher Übung.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 2 (14) (15) Sa 998/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-11-06
Aktenzeichen: 2 (14) (15) Sa 998/97
ECLI: ECLI:DE:LAGD:1997:1106.2.14.15SA998.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: § 4 Abs. 5 TVG
Leitsätze
Gewährt der Arbeitgeber tarifliche Leistungen unabhängig von der Gewerk schaftsangehörig keit an sämtliche Arbeitnehmer kraft betrieblicher Übung, so haben die nicht organisierten Arbeitnehmer nach Ablauf des gekündig ten Tarifvertrages im Nachwirkungszeitraum des § 4 Abs. 5 TVG Anspruch auf Weitergewährung kraft betrieblicher Übung.
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 15.05.1997 - 1 Ca 662/97 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
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