Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-10-13, 7 Ta 178/97

7 Ta 178/97Arbeitsgericht13.10.1997

Regest

Die Berichtigung einer Parteibezeichnung ist nach Abschluß des Rechtsstreits nicht mehr zulässig, wenn die neue Partei nicht an dem Rechtsstreit beteiligt war.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 Ta 178/97 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1997-10-13

Aktenzeichen: 7 Ta 178/97

ECLI: ECLI:DE:LAGD:1997:1013.7TA178.97.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Kammer

Normen: § 319 ZPO

Leitsätze

Die Berichtigung einer Parteibezeichnung ist nach Abschluß des Rechtsstreits nicht mehr zulässig, wenn die neue Partei nicht an dem Rechtsstreit beteiligt war.

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Herrn S.wird der Berichtigungsbeschluß des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 20.05.1997 insoweit aufgehoben, als dort sein Name genannt ist.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Beschwerdewert: 5.064,-- DM.

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