13 Sa 841/97•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-08-21, 13 Sa 841/97
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-08-21, 13 Sa 841/97
13 Sa 841/97Arbeitsgericht21.08.1997
Regest
Die Zusage des Arbeitgebers im Sozialplan, den Arbeitnehmer für eine Übergangszeit so zu stellen, daß er 90 % seiner letzten monatlichen Netto bezüge erhält, umfaßt nicht die Verpflichtung, Nachteile auszugleichen, die der Arbeitnehmer aus dem Versorgungsausgleich bei Scheidung seiner Ehe erleidet.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 13 Sa 841/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-08-21
Aktenzeichen: 13 Sa 841/97
ECLI: ECLI:DE:LAGD:1997:0821.13SA841.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: § 1587 ff BGB
Leitsätze
Die Zusage des Arbeitgebers im Sozialplan, den Arbeitnehmer für eine Übergangszeit so zu stellen, daß er 90 % seiner letzten monatlichen Netto bezüge erhält, umfaßt nicht die Verpflichtung, Nachteile auszugleichen, die der Arbeitnehmer aus dem Versorgungsausgleich bei Scheidung seiner Ehe erleidet.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts
Oberhausen vom 17.04.1997 - 1 Ca 202/97 - wird auf Kosten des
Klägers zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
Streitwert: unverändert.
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