5 Sa 429/97•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-06-26, 5 Sa 429/97
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-06-26, 5 Sa 429/97
5 Sa 429/97Arbeitsgericht26.06.1997
Regest
1. Die einmalige Befristung des Arbeitsverhältnisses eines Bundestrainers im Bereich des Deut schen Sportbundes über einen Gesamtzeitraum von 16 Jahren ist zulässig, wenn sie sach lich gerechtfertigt ist.2. Sachlich gerechtfertigt ist die Befristung vor allem dann, wenn sie üblich ist, weil die Tätig keit eines Sporttrainers mit einem sog. Ver schleißtatbestand behaftet ist. Dies ist regelmäßig bei einem Bundes trainer im Bereich des Spitzensports (hier Kanu-Nationalmannschaft der Junioren) zu bejahen.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 429/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-06-26
Aktenzeichen: 5 Sa 429/97
ECLI: ECLI:DE:LAGD:1997:0626.5SA429.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: § 620 BGB
Leitsätze
- Die einmalige Befristung des Arbeitsverhältnisses eines Bundestrainers im Bereich des Deut schen Sportbundes über einen Gesamtzeitraum von 16 Jahren ist zulässig, wenn sie sach lich gerechtfertigt ist.2. Sachlich gerechtfertigt ist die Befristung vor allem dann, wenn sie üblich ist, weil die Tätig keit eines Sporttrainers mit einem sog. Ver schleißtatbestand behaftet ist. Dies ist regelmäßig bei einem Bundes trainer im Bereich des Spitzensports (hier Kanu-Nationalmannschaft der Junioren) zu bejahen.
Tenor
-
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 12.02.1997 - 3 Ca 4026/96 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
-
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.