Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-06-20, 11 Sa 369/97

11 Sa 369/97Arbeitsgericht20.06.1997

Regest

An einer sachfremden, nicht im Einklang mit dem arbeitsrechtlichen Geichbehandlungsgrund satz stehenden Gruppenbildung fehlt es, wenn sich der Arbeitgeber entschließt, nur den Ar beitnehmern eine Lohnerhö hung in Form einer Motivationszulage zu gewährn, auf die er zur Auf rechterhaltung seines Betriebs nach einer von ihm geplanten Umstruktu rierung angewiesen ist.Die Umsetzung eines derartigen Entschlusses ist unabhängig von der Erfüllung der dem Ar beitgeber aufgrund der geplanten Umstrukturie rungsmaßnahme gegenüber dem Betriebsrat obliegenden Unterrich tungs- und Beratungspflichten nach § 111 S. 1 BetrVG.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 11 Sa 369/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-06-20

Aktenzeichen: 11 Sa 369/97

ECLI: ECLI:DE:LAGD:1997:0620.11SA369.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Kammer

Normen: BGB § 242 Gleichbehand lung, BetrVG § 111

Leitsätze

An einer sachfremden, nicht im Einklang mit dem arbeitsrechtlichen Geichbehandlungsgrund satz stehenden Gruppenbildung fehlt es, wenn sich der Arbeitgeber entschließt, nur den Ar beitnehmern eine Lohnerhö hung in Form einer Motivationszulage zu gewährn, auf die er zur Auf rechterhaltung seines Betriebs nach einer von ihm geplanten Umstruktu rierung angewiesen ist.Die Umsetzung eines derartigen Entschlusses ist unabhängig von der Erfüllung der dem Ar beitgeber aufgrund der geplanten Umstrukturie rungsmaßnahme gegenüber dem Betriebsrat obliegenden Unterrich tungs- und Beratungspflichten nach § 111 S. 1 BetrVG.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil

des Arbeitsgerichts Krefeld vom 31.01.1997

  • 5 (2) Ca 1453/96 - wird auf seine Kosten

zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

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