Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-06-17, 16 Sa 346/97

16 Sa 346/97Arbeitsgericht17.06.1997

Regest

Verstößt ein Arbeitnehmer trotz wiederholter Abmahnungen erneut gegen ein in einem Betrieb zwingend vorgeschriebenes Rauchverbot (hier: Frischfleischverarbeitungsbetrieb), kann eine Kündigung auch bei langjähriger Betriebszugehörigkeit sozial gerechtfertigt sein.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 16 Sa 346/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-06-17

Aktenzeichen: 16 Sa 346/97

ECLI: ECLI:DE:LAGD:1997:0617.16SA346.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Kammer

Normen: § 1 Abs. 2 KSchG

Leitsätze

Verstößt ein Arbeitnehmer trotz wiederholter Abmahnungen erneut gegen ein in einem Betrieb zwingend vorgeschriebenes Rauchverbot (hier: Frischfleischverarbeitungsbetrieb), kann eine Kündigung auch bei langjähriger Betriebszugehörigkeit sozial gerechtfertigt sein.

Tenor

  1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts

Wesel vom 22.01.1997 - 3 Ca 3287/96 - wird kostenpflichtig

zurückgewiesen.

  1. Streitwert: unverändert (11.700,-- DM).

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