16 Sa 346/97•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-06-17, 16 Sa 346/97
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-06-17, 16 Sa 346/97
16 Sa 346/97Arbeitsgericht17.06.1997
Regest
Verstößt ein Arbeitnehmer trotz wiederholter Abmahnungen erneut gegen ein in einem Betrieb zwingend vorgeschriebenes Rauchverbot (hier: Frischfleischverarbeitungsbetrieb), kann eine Kündigung auch bei langjähriger Betriebszugehörigkeit sozial gerechtfertigt sein.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 16 Sa 346/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-06-17
Aktenzeichen: 16 Sa 346/97
ECLI: ECLI:DE:LAGD:1997:0617.16SA346.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Kammer
Normen: § 1 Abs. 2 KSchG
Leitsätze
Verstößt ein Arbeitnehmer trotz wiederholter Abmahnungen erneut gegen ein in einem Betrieb zwingend vorgeschriebenes Rauchverbot (hier: Frischfleischverarbeitungsbetrieb), kann eine Kündigung auch bei langjähriger Betriebszugehörigkeit sozial gerechtfertigt sein.
Tenor
- Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts
Wesel vom 22.01.1997 - 3 Ca 3287/96 - wird kostenpflichtig
zurückgewiesen.
- Streitwert: unverändert (11.700,-- DM).
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