13 (3) Sa 1797/96•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-06-05, 13 (3) Sa 1797/96
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-06-05, 13 (3) Sa 1797/96
13 (3) Sa 1797/96Arbeitsgericht05.06.1997
Regest
Tarifvertrag Beschäftigungssicherung vom 23.04.1994 für den Geltungsbereich des MTV Stahl vom 15.03.1989;Verpflichtung zur Übernahme von Ausgebildeten;Auslegung des Begriffs personenbedingte Gründe in § 5 des TV
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 13 (3) Sa 1797/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-06-05
Aktenzeichen: 13 (3) Sa 1797/96
ECLI: ECLI:DE:LAGD:1997:0605.13.3SA1797.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: Tarifvertrag zur Be schäftigungssicherung vom 23.04.1994 für den Geltungsbereich des MTV Stahl vom 15.03.1989 i.d.F. 27.07.1995
Leitsätze
Tarifvertrag Beschäftigungssicherung vom 23.04.1994 für den Geltungsbereich des MTV Stahl vom 15.03.1989;Verpflichtung zur Übernahme von Ausgebildeten;Auslegung des Begriffs personenbedingte Gründe in § 5 des TV
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg
vom 17.10.1996 - 1 (4) Ca 2188/96 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
Streitwert: unverändert.
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