Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-05-12, 18 Sa 201/97

18 Sa 201/97Arbeitsgericht12.05.1997

Regest

Konkurrenztätigkeiten rechtfertigen eine außerordentliche Kündigung.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 18 Sa 201/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-05-12

Aktenzeichen: 18 Sa 201/97

ECLI: ECLI:DE:LAGD:1997:0512.18SA201.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Kammer

Normen: § 626 Abs. 1 BGB

Leitsätze

Konkurrenztätigkeiten rechtfertigen eine außerordentliche Kündigung.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 14.11.1996 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal - 1 Ca 2879/96 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

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