Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-04-18, 15 Sa 183/97

15 Sa 183/97Arbeitsgericht18.04.1997

Regest

Wenn in § 2 Abs. 2 des Tarifvertrages über Sonderzahlungen (Urlaubsgeld und Sonderzuwendung) Teil A Urlaubsgeld für den Einzelhandel in Nord rhein-Westfalen bestimmt ist, durch Betriebs vereinbarung könnten andere Fälligkeitstermine vereinbart werden, wird dadurch nicht erlaubt, für gemäß § 2 Abs. 1 schon fällig gewordene Ansprüche auf Urlaubsgeld nachträglich/ rückwirkend den Fälligkeitszeitpunkt auf einen späteren Zeitpunkt zu verle gen.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 15 Sa 183/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-04-18

Aktenzeichen: 15 Sa 183/97

ECLI: ECLI:DE:LAGD:1997:0418.15SA183.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Kammer

Normen: § 2 des Tarifvertrags über Sonderzahlungen (Urlaubsgeld u. Sonderzuwendung) Teil A Urlaubsgeld für den Einzelhandel in NRW

Leitsätze

Wenn in § 2 Abs. 2 des Tarifvertrages über Sonderzahlungen (Urlaubsgeld und Sonderzuwendung) Teil A Urlaubsgeld für den Einzelhandel in Nord rhein-Westfalen bestimmt ist, durch Betriebs vereinbarung könnten andere Fälligkeitstermine vereinbart werden, wird dadurch nicht erlaubt, für gemäß § 2 Abs. 1 schon fällig gewordene Ansprüche auf Urlaubsgeld nachträglich/ rückwirkend den Fälligkeitszeitpunkt auf einen späteren Zeitpunkt zu verle gen.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 10.12.1996 - 2 Ca 2732/96 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

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