7 Ta 80/97•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-04-10, 7 Ta 80/97
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-04-10, 7 Ta 80/97
7 Ta 80/97Arbeitsgericht10.04.1997
Regest
Auch ein in einem Verfahren auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung ge schlossener Vergleich bedarf zur Zwangsvollstreckung der Erteilung einer Vollstreckungsklausel.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 Ta 80/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1997-04-10
Aktenzeichen: 7 Ta 80/97
ECLI: ECLI:DE:LAGD:1997:0410.7TA80.97.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Kammer
Normen: §§ 724 Abs. 1,794 Abs. 1 Nr. 1,795; 929 Abs. 1, 936 ZPO
Leitsätze
Auch ein in einem Verfahren auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung ge schlossener Vergleich bedarf zur Zwangsvollstreckung der Erteilung einer Vollstreckungsklausel.
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Gläubigers gegen den Beschluß
des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 12.02.1997 wird zurück-
gewiesen.
Der Gläubiger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu
tragen.
Beschwerdewert: 30.000,-- DM.
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