16 Sa 1694/96•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-03-04, 16 Sa 1694/96
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-03-04, 16 Sa 1694/96
16 Sa 1694/96Arbeitsgericht04.03.1997
Regest
Zur Frage, ob ein Lizenzfußballspieler eines Profiliga-Fußballvereins gleichzeitig bei einem Drittunternehmen in einem Berufsausbildungs verhältnis (hier: zum Industriekaufmann) stehen kann, wenn das Drittunternehmen den angeblichen Auszubildenden für den Fußball verein wiederum freistellt , eine Ausbildungsvergütung als sog. Sponsoringleistung aber gleichwohl weiterzahlt.Zur Frage der Anwendbarkeit des § 61 Abs. 1 Nr. 1 a KO bei nach folgendem Konkurs des Drittunternehmens.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 16 Sa 1694/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-03-04
Aktenzeichen: 16 Sa 1694/96
ECLI: ECLI:DE:LAGD:1997:0304.16SA1694.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Kammer
Normen: § 61 Abs. 1 Nr. 1 a KO§§ 1 ff BBiG
Leitsätze
Zur Frage, ob ein Lizenzfußballspieler eines Profiliga-Fußballvereins gleichzeitig bei einem Drittunternehmen in einem Berufsausbildungs verhältnis (hier: zum Industriekaufmann) stehen kann, wenn das Drittunternehmen den angeblichen Auszubildenden für den Fußball verein wiederum freistellt , eine Ausbildungsvergütung als sog. Sponsoringleistung aber gleichwohl weiterzahlt.Zur Frage der Anwendbarkeit des § 61 Abs. 1 Nr. 1 a KO bei nach folgendem Konkurs des Drittunternehmens.
Tenor
- Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts
Wuppertal vom 03.09.1996 - 8 Ca 3362/96 - wird kostenpflichtig
zurückgewiesen.
- Urteilsstreitwert: 42.460,-- DM.
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