Finanzgericht Münster, 2025-08-26, 5 V 609/25 U

5 V 609/25 USteuergericht26.08.2025

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 5 V 609/25 U — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-08-26

Aktenzeichen: 5 V 609/25 U

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2025:0826.5V609.25U.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Senat

Tenor

Der Haftungsbescheid vom 19.12.2024 wird i.H.v. 63.975,44 Euro ab Fälligkeit bis einen Monat nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung oder einer anderweitigen Beendigung des Einspruchsverfahrens von der Vollziehung ausgesetzt.

Soweit die angeordnete Aussetzung der Vollziehung einen Betrag i.H.v. 24.678,71 Euro übersteigt, wird die Aussetzung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung i.H.v. 39.296,73 Euro abhängig gemacht. Eine anteilig erbrachte Sicherheitsleistung führt zu einer weiteren anteiligen Aussetzung der Vollziehung in Höhe der dann erbrachten Sicherheitsleistung.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

Die Beschwerde wird zugelassen.

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