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10 V 783/25 Kg,AO•Finanzgericht Münster, 2025-08-15, 10 V 783/25 Kg,AO
10 V 783/25 Kg,AOSteuergericht15.08.2025
Entscheidungsdatum: 2025-08-15
Aktenzeichen: 10 V 783/25 Kg,AO
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2025:0815.10V783.25KG.AO.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat
Die Vollziehung des Bescheids vom 17.12.2024 über die Aufhebung der Festsetzung von Kindergeld für die Kinder A und B für den Zeitraum von Januar 2020 bis einschließlich April 2024 sowie über die Rückforderung des Kindergeldes in Höhe von insgesamt 24.508 Euro in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 28.2.2025 wird ohne Sicherheitsleistung ab Fälligkeit bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe einer die Hauptsacheklage (Az. 10 K 782/25 Kg, AO) abschließenden Entscheidung oder bis zum Ablauf eines Monats nach einer anderweitigen Beendigung der Hauptsacheklage ausgesetzt und aufgehoben.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Beschwerde wird zugelassen.
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