Finanzgericht Münster, 2025-03-26, 7 K 3210/17 E

7 K 3210/17 ESteuergericht26.03.2025

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 7 K 3210/17 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-03-26

Aktenzeichen: 7 K 3210/17 E

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2025:0326.7K3210.17E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Der Beklagte wird verpflichtet, den Einkommensteuerbescheid 2007 vom 22.12.2014 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 14.09.2017 dahingehend zu ändern, dass ein Spendenabzug nach § 10b EStG aus der Spende an die Stiftung in Höhe von X € berücksichtigt wird.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens tragen die Kläger.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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