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7 K 3210/17 E•Finanzgericht Münster, 2025-03-26, 7 K 3210/17 E
7 K 3210/17 ESteuergericht26.03.2025
Entscheidungsdatum: 2025-03-26
Aktenzeichen: 7 K 3210/17 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2025:0326.7K3210.17E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Der Beklagte wird verpflichtet, den Einkommensteuerbescheid 2007 vom 22.12.2014 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 14.09.2017 dahingehend zu ändern, dass ein Spendenabzug nach § 10b EStG aus der Spende an die Stiftung in Höhe von X € berücksichtigt wird.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens tragen die Kläger.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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