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7 K 2394/20 E, G•Finanzgericht Münster, 2025-03-26, 7 K 2394/20 E, G
7 K 2394/20 E, GSteuergericht26.03.2025
Entscheidungsdatum: 2025-03-26
Aktenzeichen: 7 K 2394/20 E, G
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2025:0326.7K2394.20E.G.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Der Einkommensteueränderungsbescheid betreffend das Jahr 2014 vom 26.09.2019 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 22.07.2020 sowie den Gewerbesteuermessbetragsbescheid 2014 vom 26.09.2019 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 22.07.2020 werden dahingehend geändert, dass eine Gewinnminderung in Höhe von X € im Rahmen der Einkünfte der Klägerin aus Gewerbebetrieb berücksichtigt wird.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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