Finanzgericht Münster, 2025-02-05, 7 K 1522/24 Kg, AO

7 K 1522/24 Kg, AOSteuergericht05.02.2025

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 7 K 1522/24 Kg, AO — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-02-05

Aktenzeichen: 7 K 1522/24 Kg, AO

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2025:0205.7K1522.24KG.AO.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Der Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid vom 10.04.2024 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 02.07.2024 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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