Finanzgericht Münster, 2024-10-29, 3 V 1270/24 Ew,F

3 V 1270/24 Ew,FSteuergericht29.10.2024

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 3 V 1270/24 Ew,F — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-10-29

Aktenzeichen: 3 V 1270/24 Ew,F

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2024:1029.3V1270.24EW.F.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller und der Antragsgegner jeweils zu 50%.

Der Beschluss ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Antragsgegner kann die Vollstreckung durch Hinterlegung oder Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrags abwenden, soweit nicht der Antragsteller zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Beschwerde wird zugelassen.

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