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5 K 1480/19 U•Finanzgericht Münster, 2024-10-08, 5 K 1480/19 U
5 K 1480/19 USteuergericht08.10.2024
Entscheidungsdatum: 2024-10-08
Aktenzeichen: 5 K 1480/19 U
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2024:1008.5K1480.19U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Der Umsatzsteuer-Bescheid für 2018 vom 15.02.2024 wird dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer auf 59.105,66 € festgesetzt wird.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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