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3 K 2585/21 Erb•Finanzgericht Münster, 2024-05-23, 3 K 2585/21 Erb
3 K 2585/21 ErbSteuergericht23.05.2024
Entscheidungsdatum: 2024-05-23
Aktenzeichen: 3 K 2585/21 Erb
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2024:0523.3K2585.21ERB.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Der Schenkungsteuerbescheid auf den 01.11.2017 vom 07.01.2020 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 27.01.2022 wird aufgehoben.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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