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2 K 2054/22 E•Finanzgericht Münster, 2024-02-06, 2 K 2054/22 E
2 K 2054/22 ESteuergericht06.02.2024
Entscheidungsdatum: 2024-02-06
Aktenzeichen: 2 K 2054/22 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2024:0206.2K2054.22E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat
Die Einkommensteuerbescheide 2007 bis 2014 vom 03.06.2020 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 21.07.2022 werden aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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