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2 K 161/21 E•Finanzgericht Münster, 2024-01-09, 2 K 161/21 E
2 K 161/21 ESteuergericht09.01.2024
Entscheidungsdatum: 2024-01-09
Aktenzeichen: 2 K 161/21 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2024:0109.2K161.21E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senats
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 80% und der Beklagte zu 20%.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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