Finanzgericht Münster, 2023-06-15, 5 K 2814/20 U

5 K 2814/20 USteuergericht15.06.2023

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 5 K 2814/20 U — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-06-15

Aktenzeichen: 5 K 2814/20 U

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2023:0615.5K2814.20U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Senat

Tenor

Der Haftungsbescheid vom 25.10.2019 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 04.09.2020 wird dahingehend geändert, dass der Haftungsbetrag um 5.342,70 € auf 37.179,87 € herabgesetzt wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 86% und der Beklagte zu 14%.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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