Finanzgericht Münster, 2023-06-13, 2 K 310/21 E

2 K 310/21 ESteuergericht13.06.2023

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 2 K 310/21 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-06-13

Aktenzeichen: 2 K 310/21 E

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2023:0613.2K310.21E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Die Einkommensteuerbescheide 2014 bis 2015 vom 27.05.2020 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 05.01.2021 werden nach Maßgabe der Urteilsgründe geändert.

Die Berechnung der Steuern wird dem Beklagten übertragen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leisten.

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