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2 K 1045/22 E•Finanzgericht Münster, 2023-06-13, 2 K 1045/22 E
2 K 1045/22 ESteuergericht13.06.2023
Entscheidungsdatum: 2023-06-13
Aktenzeichen: 2 K 1045/22 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2023:0613.2K1045.22E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat
Der Einkommensteuerbescheid 2019 vom 20.10.2021 in Form des Änderungsbescheides vom 30.11.2022 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 28.03.2022 wird dahingehend geändert, dass die Aufwendungen für Heileurythmie i.H.v. 360€ als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden;
im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Berechnung der festzusetzenden Steuer wird dem Beklagten übertragen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
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