Finanzgericht Münster, 2023-06-13, 2 K 1045/22 E

2 K 1045/22 ESteuergericht13.06.2023

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 2 K 1045/22 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-06-13

Aktenzeichen: 2 K 1045/22 E

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2023:0613.2K1045.22E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid 2019 vom 20.10.2021 in Form des Änderungsbescheides vom 30.11.2022 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 28.03.2022 wird dahingehend geändert, dass die Aufwendungen für Heileurythmie i.H.v. 360€ als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden;

im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Berechnung der festzusetzenden Steuer wird dem Beklagten übertragen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

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