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1 K 1953/22 AO•Finanzgericht Münster, 2023-03-28, 1 K 1953/22 AO
1 K 1953/22 AOSteuergericht28.03.2023
Entscheidungsdatum: 2023-03-28
Aktenzeichen: 1 K 1953/22 AO
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2023:0328.1K1953.22AO.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senats
Der Ablehnungsbescheid vom 29.04.2022 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 05.07.2022 wird aufgehoben.
(*)
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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