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4 K 722/21 L•Finanzgericht Münster, 2023-03-24, 4 K 722/21 L
4 K 722/21 LSteuergericht24.03.2023
Entscheidungsdatum: 2023-03-24
Aktenzeichen: 4 K 722/21 L
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2023:0324.4K722.21L.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Der Haftungsbescheid vom 20.07.2018 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 18.02.2021 wird aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
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